Es gibt viele Möglichkeiten sich bei der Bürgerenergie in Stuttgart zu engagieren!

Es gibt viele Möglichkeiten dabei zu sein!

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Kann ein Mitglied auch außerhalb der Region Stuttgart wohnen?

Das Ziel der Förderung von Erneuerbaren Energien in der Region Stuttgart und ein Engagement der Mitglieder vor Ort machen die Genossenschaft in erster Linie für Bürger in der Region Stuttgart interessant. Theoretisch können auch Personen Mitglied werden, die nicht in der Region Stuttgart ihren Lebensmittelpunkt haben. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand über die Mitgliedschaft.

Kann man Anteile als Wertanlage für seine minderjährigen Kinder oder Enkel erwerben?

Erziehungsberechtigte können als Bevollmächtigte Genossenschaftsanteile für Kinder erwerben. Die Bevollmächtigten üben bis zum Erreichen der Volljährigkeit das Stimmrecht stellvertretend für das Kind aus. Für Großeltern und andere Verwandte gibt es diese Möglichkeit nur, wenn sie das Sorgerecht für das Kind ausüben.

Im Beitrittsformular ist die Anzahl der Genossenschaftsanteile vorbelegt. Warum?

Gemäß unserer Satzung müssen Sie für eine Mitgliedschaft mindestens einen Genossenschaftanteil zeichnen. Optimal sind 10 Anteile. Dies ist im Formular voreingestellt. Bitte tragen Sie in das Feld ihre Wunschsumme ein.

Wie viele Stimmen habe ich als Mitglied?

Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.

Wird eine aktive Mitarbeit (wie z.B. in Vereinen) erwartet?

Eine Mitarbeit der Mitglieder ist kein Muss. Wir freuen uns jedoch über Jede:n, der/die die Vorstände unterstützt. Das Team be!
 heißt alle willkommen.

Bitte laden Sie sich das Beitrittsformular herunter und füllen sie es aus. Eine Unterschrift ist gesetzlich erforderlich. Photographieren Sie das unterschriebene Formular ab und senden sie es bitte an kontakt@be-stuttgart.de